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Geschäftsbedingungen - Burgturm Reisen AG

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Geschäftsbedingungen

Über uns

Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in unseren Katalogen genau zu studieren; diese sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und Burgturm Reisen AG.


1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und BURGTURM REISEN ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein BURGTURM REISEN Reiseveranstaltungs-angebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt BURGTURM REISEN lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere von Transportleistungen und Hotelunterkünften sowie bei der Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über BURGTURM REISEN). Dadurch entstehen für Sie und BURGTURM REISEN Rechte und Pflichten.

1.2 Werden Ihnen durch BURGTURM REISEN  Reisearrangements  von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbestimmungen. Bei allen von BURGTURM REISEN vermittelten Nur-Flug-Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. BURGTURM REISEN ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Vertrags- und Reisebestimmungen berufen.

1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughäfen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Provisorische Anmeldung

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Falle nimmt BURGTURM REISEN, ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden, Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen.

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1 Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise jeweils pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern.

3.2 Bei Pauschalarrangenments werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen.

3.3 Buchungs- und Reservierungsgebühren

3.3.1 Bei der Buchung eines „Nur-Land-Arrangements“ (z.B. Hotelreservierung, Rundreise ohne ausgeschriebene Flugvariante, Mietautoreservationen, lokale Flüge usw.) erhebt BURGTURM REISEN eine Buchungsgebühr von CHF 50.00 pro Person, höchstens aber CHF 100.00 pro Auftrag.

3.3.2 Ab 5 Arbeitstagen vor Abreise erhebt BURGTURM REISEN einen Expresszuschlag von CH 50.00 pro Person, maximal CHF 100.00 pro Auftrag.

3.3.3 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass  Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung, insbesondere bei Offertstellung, gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben kann.

3.4 Zahlungsbedingungen

3.4.1 Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung zu leisten: Diese beträgt 1/3 des Totalpreises. Um kurzfristige Buchungen und Reservationen vornehmen zu können, werden Rückfragen per E-Mail oder Telefon notwendig. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Hotels, die nicht in unsren Katalogen enthalten sind

3.4.2 Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreise zahlbar. Ausnahme sind Nur-Flug-Arrangements, wo die Tickets sofort ausgestellt werden müssen, und bei kurzfristigen Buchungen: Diese Beträge werden sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Betrag ca. 10 Tage vor Abreise ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung  berechtigt BURGTURM REISEN, die Reiseleistungen zu verweigern.

3.5 Preisänderungen

3.5.1 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in den BURGTURM REISEN Prospekten bzw. Preislisten angegebenen Preise erhöht werden müssen. Dies zum Beispiel bei:
- Tarifänderungen von Transport-unternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführte oder erhöhte allgemeinverbindliche Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Flughafentaxen, Steuern)
- Wechselkursänderungen

3.5.2 Falls BURGTURM REISEN die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens vier Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen  und von BURGTURM REISEN bestätigten Pauschalpreis übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von BURGTURM REISEN alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sie können aber stattdessen auch ein anderes von BURGTURM REISEN offeriertes Reisearrangement buchen. BURGTURM REISEN bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und wird hierbei die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne irgendwelche Abzüge an den Preis anrechnen.

4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

4.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Leistungen) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 pro Person, maximal CHF 300.00 pro Auftrag. Hinzu kommen noch eventuelle Telefonspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 4.2.

4.2 Kosten einer Annullierung
Treten Sie von der gebuchten  Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben:
Folgende Regel gilt auch für Änderungen:
Bis zum 31. Tag vor Abreise        30%
30 - 22 Tage vor Abreise              50%
21 - 14 Tage vor Abreise              80%
13 - 08 Tage vor Abreise             100%
07 - 01 Tage vor Abreise             100%
24 Stunden oder später               100%
No-Show                                      100%
Für einzelne Reisen und Leistungen (z.B. Hotels, Schiffe, Wohnmobile, Spezialreisen usw.) gelten spezielle Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Angaben im betreffenden Katalog oder auf der Bestätigung/Rechnung.

Für Flüge gelten ebenfalls spezielle Bedingungen, welche je nach Tarif und Fluggesellschaft auf der Rechnung/Bestätigung im Detail erwähnt werden.

4.3 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei BURGTURM REISEN grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
-   Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
-    Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
-   Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.

Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5. Haftung

5.1 Im Allgemeinen

Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungangebotes
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schiffsgesellschaften, Hotels, Mietwagengesellschaften usw.)
- eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses.
- die fachmännische Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Buchungsstelle Sonderwünsche nur dann entgegennehmen darf, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.

5.2 Unsere Haftung
BURGTURM REISEN entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Ziff. 6 und 7), soweit es der BURGTURM REISEN Reiseleitung oder der örtlichen BURGTURM REISEN Vertretung nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen Dritter, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten ist es möglich, noch lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. BURGTURM REISEN kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

5.4 Unfälle und Erkrankungen
BURGTURM REISEN übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von BURGTURM REISEN oder einem von BURGTUR REISEN beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung  oder Erkrankung, welche Sie im Zusammen-hang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach  auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Eine weitergehende Haftung von BURGTURM REISEN ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.5 Sachschäden
BURGTURM REISEN übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit BURGTRM REISEN geschehen, falls der BURGTURM REISEN Reiseleitung oder einem von BURGTURM REISEN beauftragten Unternehmen ein Verschulden zu Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach  auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Eine weitergehende Haftung von BURGTURM REISEN ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

5.6 Sicherstellung / Reisegarantie
Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise eingezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre  „Garantiert hin und zurück“, die Sie bei jedem dem Garantiefonds angeschlossenem Reisebüro erhalten.

6. Beanstandungen

6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im BURGTURM REISEN Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns - ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der BURGTURM REISEN Reiseleitung bzw. dem BURGTURM REISEN Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Verlangen Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung

6.3 Sofern die BURGTURM REISEN Reiseleitung bzw. die örtliche BURGTURM REISEN Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von BURGTURM REISEN gegen Belegung ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen BURGTURM REISEN  Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten.

6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der BURGTURM REISEN  Reiseleitung bzw. der BURGTURM REISEN Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder bei BURGTURM REISEN direkt einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

7. Programmänderungen

7.1 BURGTURM REISEN behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Fluggesell-schaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet BURGTURM REISEN nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die BURTURM REISEN nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. BURGTURM REISEN ist jedoch selbstverständlich bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogramms so früh, wie möglich zu informieren.

7.2 Unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages auch unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenenfalls weiterbelasten. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer seine Reise vorzeitig abbrechen muss.

7.3 Die Hotelunterkünfte und Transportmittel auf den Rundreisen an unseren Destinationen entsprechen nicht immer den europäischen Verhältnissen. Die Reisen werden in Zusammenarbeit mit unseren Partner-Agenturen durchgeführt. Diese behalten sich vor, wenn nötig den Reiseablauf kurzfristig, auch während der Reise, zu ändern. Bei individuellen Rundreisen ohne deutschsprachigen Führer sind Kenntnisse der englischen Sprache unbedingt erforderlich.

8. Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Burgturm Reisen AG

8.1 In seltenen Fällen ist BURGTURM REISEN gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb  unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landesrechten, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von BURGTURM REISEN so rasch wie möglich informiert.

8.2 Einzelne angebotene Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht, so ist BURGTURM REISEN berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so  erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück.

9. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen, so kann Ihnen BURGTURM REISEN den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Im Weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus irgendeinem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die BURGTURM REISEN Reiseleitung bzw. die örtliche BURGTURM REISEN Vertretung wird Ihnen bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit wie möglich behilflich sein.

10. Pass, Visa, Impfungen

10.1 Der Reisekatalog bzw. die Preisliste enthält Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt  der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen werden Ihnen BURGTURM REISEN bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Für die Einholung der notwendigen Reisedokumente sind Sie selber verantwortlich. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Buchungsstellen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen mit CHF 60.00 pro Person und Visum, zuzüglich der Visagebühren selber in Rechnung gestellt.

10.2 BURGTURM REISEN kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung in ihr Ferienland. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie alleine verantwortlich.

11. Flüge   

Unsere Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften.      Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Katalogen entnehmen, in Economy-Class. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.

11.1 Reisegepäck und Sportgepäck
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen mit internationalen Flugstrecken auf 20 kg plus Handgepäck beschränkt (Ausnahme Nordamerika). Auf den meisten Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr.

11.2 Tiere      
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in den Kabinen akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der notwendigen Zeugnisse, Gesundheits-zertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage.

11.3 Gruppen
Unsere Gruppenreisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekannt gegeben wird.

12. Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportarten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Katalogen beschriebenen Sportarten ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so erkundigen sie sich bitte vor Ihrer Abreise nochmals, inwieweit die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist.

13. Kulturelle Veranstaltungen

Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarte undbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet BURGTURM REISEN eine Reservationsgebühr. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden.

14. Sie reisen alleine – Einzelzimmer

BURGTURM REISEN kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, vom Reiseleiter eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. BURGTURM REISEN macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden.

15. Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss erfolgte Mitte Dezember. BURGTURM REISEN behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor der Buchung mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.

16. Versicherung

16.1 Annullierungskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung ist obligatorisch und wird Ihnen zusammen mit dem Reisearrangement in Rechnung gestellt. Die Versicherungsprämie ist je nach Destination und Kosten verschieden, beträgt aber mindestens CHF 30.00 für „Nur-Flug“ und CHF 49.00 für Pauschalarrangements. Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung können Sie auf eine Versicherung bei uns verzichten. In diesem Fall können Sie keine Ansprüche gegenüber BURGTURM REISEN geltend machen für Schadenereignisse, die durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt wären.

16.2 Bearbeitungsgebühren
BURGTURM REISEN möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren von CHF 150.00 pro Person, maximal CHF 300.00 pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu zahlen.

16.3 Zusätzliche Versicherungen
Die Haftung der Reise- und Transport-unternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt  auf die bestehenden internationalen Abkommen. BURGTURM REISEN empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Entsprechende Vorschläge für Flug- sowie Reiseunfall- und Reisekranken-Versicherung unterbreiten wir Ihnen gerne auf Anfrage. Ebenso empfehlenswert ist der Abschluss einer Gepäck- sowie Extra-Rückreisekosten-versicherung. Unterlagen mit den erforderlichen Angaben erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.

17. Kontroll- und Schlichtungsstelle

17.1 Vorgängig einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

17.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten

17.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und BURGTURM REISEN ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Seengen Gerichts-stand.

Stand April 2014

 
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